Bundesagentur für Arbeit – Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (§ 187 SGB IX)
z. B.
- Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Vermittlung von in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
UVT - Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs (§ 56 SGB VII)
Rente wegen teilweise und voller Erwerbsminderung eines Versicherungsfalls
Bundesagentur für Arbeit - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16 SGB VI)
z. B. Eingliederungszuschüsse, teilweise oder volle Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung
Integrationsamt - Aufgaben des Integrationsamtes (§ 185 SGB IX)
begleitende Hilfe im Arbeitsleben (wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt)
RV - Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI)
IFD - Unterstützte Beschäftigung (Integrationsamt und IFD) (§ 55 SGB IX)
Beratung der AG bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen
Bundesagentur für Arbeit – Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (§ 187 SGB IX)
Beratung der AG bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen

