Zugänge „back to work“
Beschäftigte, die nach einer psychischen Erkrankung wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, können diverse Unterstützung erhalten. Die UVT bieten nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, welche auch über den Betrieb wahrgenommen werden können. AG sind zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet.
Zusätzlich bietet die RV den Betrieben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben z. B. in Form von Zuschüssen für technische Arbeitshilfen und Umschulungen. Der IFD offeriert Beratung und Unterstützung sowohl für AG als auch für AN mit dem Ziel, Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse zu erschließen oder fortzuführen. Beschäftigte haben die Möglichkeit, über die RV eine berufliche Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durchzuführen. Beschäftigte können eine stufenweise Wiedereingliederung nach AU als Leistung der GKV wahrnehmen oder nach/oder als Teil der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der RV. (Es ist jeweils möglich, bei Wunsch des AN, den Betriebsärztin/Betriebsarzt einzubinden)