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Innerbetrieblicher Arbeitsschutz nach ArbSchG und ASiG
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit
Pflicht für AG/AN
BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagment)
Freiwillig für AG/AN
BGF (Betriebliche Gesundheitsförderung) Koordinierungsstelle
Freiwillig für AG/AN
UVT - Präventionsleistungen (§ 14 Abs. 1 SGB VII)
- Anreizsysteme
- Beratung (auf Anforderung)
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
- Ermittlung
- Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
- Information, Kommunikation und Präventionskampagnen
- Prüfung/Zertifizierung
- Qualifizierung
- Überwachung einschließlich anlassbezogener Beratung
- Vorschriften- und Regelwerk
Pflicht für AG/AN
GKV - Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (§20c SGB V)
- die Ausrichtung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken
- die Ermittlung von Erkenntnissen über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen
- die Information der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung über diese Erkenntnisse
- die Mitteilung von berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen oder Berufskrankheiten an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Einzelfall
GKV - Leistungen Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)
- Handlungsfeld Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
- Handlungsfeld Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil
- Handlungsfeld Überbetriebliche Vernetzung und Beratung
GKV - Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V)
z. B. im
- Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement
- Handlungsfeld Suchtmittelkonsum
Freiwillig für AN
GKV - Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V)
Freiwillig für AN