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GKV - Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V)
z. B. im
- Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement
- Handlungsfeld Suchtmittelkonsum
Freiwillig für AN
GKV - Krankenbehandlung (§ 27 SGB V)
z. B.
- ambulante Psychotherapie
- ambulante/stationäre psychiatrische Behandlung
- Tagesklinik
Freiwillig für AN
RV - Leistungen zur Prävention (§ 14 SGB VI)
zum langfristigen Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Versicherten im Hinblick auf die derzeitig von ihnen ausgeübte Beschäftigung. Die Leistungen umfassen allgemeine und spezielle, auf die individuelle Gesundheitsgefährdung und den Arbeitsplatz bezogene gesundheitsfördernde Maßnahmen
Freiwillig für AN
GKV - Digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a SGB V)
z. B. zur Unterstützung von Versicherten bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen. Anwendungsfeld ist u. a. die Psychotherapie
Freiwillig für AN