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GKV - Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V) GKV - Krankenbehandlung (§ 27 SGB V) RV - Leistungen zur Prävention (§ 14 SGB VI) GKV - Digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a SGB V)

GKV - Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V)

z. B. im

  • Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement
  • Handlungsfeld Suchtmittelkonsum

Freiwillig für AN

GKV - Krankenbehandlung (§ 27 SGB V)

z. B.

  • ambulante Psychotherapie
  • ambulante/stationäre psychiatrische Behandlung
  • Tagesklinik
Freiwillig für AN

RV - Leistungen zur Prävention (§ 14 SGB VI)

zum langfristigen Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Versicherten im Hinblick auf die derzeitig von ihnen ausgeübte Beschäftigung. Die Leistungen umfassen allgemeine und spezielle, auf die individuelle Gesundheitsgefährdung und den Arbeitsplatz bezogene gesundheitsfördernde Maßnahmen


Freiwillig für AN

GKV - Digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a SGB V)

z. B. zur Unterstützung von Versicherten bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen. Anwendungsfeld ist u. a. die Psychotherapie


Freiwillig für AN