Akteure
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Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK)
In Deutschland gibt es über 100 Kommunen (Landkreise oder kreisfreie Städte), die am so genannten Optionsmodell teilnehmen. Diese sogenannten Optionskommunen (auch: optierende Kommunen) sind erstmals im Jahre 2004 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durch Rechtsverordnung als Träger für die Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen worden. Optionskommunen besitzen die alleinige Trägerschaft der Leistungen nach dem SGB II und bilden dafür ein Jobcenter.
Im gesetzlichen Regelfall sind ansonsten – überall dort, wo es keine Optionskommune gibt – die Bundesagentur für Arbeit und die jeweilige Kommune gemeinsam Träger für die Leistungen nach dem SGB II. Sie bilden dafür eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II, die ebenfalls als Jobcenter bezeichnet wird.
Optionskommune
In Deutschland gibt es über 100 Kommunen (Landkreise oder kreisfreie Städte), die am so genannten Optionsmodell teilnehmen. Diese sogenannten Optionskommunen (auch: optierende Kommunen) sind erstmals im Jahre 2004 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durch Rechtsverordnung als Träger für die Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen worden. Optionskommunen besitzen die alleinige Trägerschaft der Leistungen nach dem SGB II und bilden dafür ein Jobcenter.
Im gesetzlichen Regelfall sind ansonsten – überall dort, wo es keine Optionskommune gibt – die Bundesagentur für Arbeit und die jeweilige Kommune gemeinsam Träger für die Leistungen nach dem SGB II. Sie bilden dafür eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II, die ebenfalls als Jobcenter bezeichnet wird.
BKK Dachverband e. V. (BKK DV)
Der BKK Dachverband e. V. (BKK DV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen der betrieblichen Krankenversicherungen. Die derzeit im BKK DV organisierten 68 Betriebskrankenkassen und deren vier Landesverbände repräsentieren rund 9 Millionen Versicherte der betrieblichen Krankenversicherung in Deutschland.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist als Ressortforschungseinrichtung des Bundes der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung verpflichtet. Die BAuA berät Bundesministerien und fördert den Wissenstransfer in die Praxis, nimmt gesetzliche und hoheitliche Aufgaben wahr und wirkt in nationalen, europäischen und internationalen Gremien bei der Regelsetzung und Normung mit. "
Bundesgesundheitsministerium (BMG)
Zu den zentralen Aufgaben zählt die Sicherung und Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung, die Stärkung der Interessen der Patientinnen und Patienten sowie die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems. Ein weiterer Schwerpunkt des BMG ist der Gesundheitsschutz und die Krankheitsbekämpfung. Darüber hinaus unterstützt das Ministerium die Forschung und die Prävention und ermöglicht neue Versorgungsstrukturen; dies gilt zum Beispiel für die psychische Gesundheit. Um den Kenntnisstand in Bezug auf die gesundheitliche Situation der Bevölkerung kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten, werden im Rahmen des Gesundheitsmonitorings die dazu notwendigen Daten erhoben und ausgewertet und die sich daraus ergebenden Informationen im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll die Möglichkeit haben, sich ein breites Gesundheitswissen anzueignen. Mündige Versicherte und aufgeklärte Patientinnen und Patienten gehören ebenso zu einem Gesundheitssystem, wie Gesetze und Verordnungen. Auch im Rahmen der Prävention und der Krankheitsbekämpfung beugt ein umfassendes Wissen gesundheitlichen Risiken vor, dazu gehören auch breitgefächerte Informationen zum Thema der Drogen- und Suchtgefahr.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das BMAS ist eine oberste Bundesbehörde, zuständig für die Bereiche Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, -schutz und -medizin, Rente und soziale Sicherung, die Integration behinderter Menschen sowie die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Dem Ministerium obliegt die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit. Zu seinem Geschäftsbereich gehören u. a. die Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See), die Unfallkasse des Bundes, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht.
Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA)
Die BDA ist ein Zusammenschluss von mehreren Bundesfachverbänden und 14 Landesvereinigungen von Arbeitgebern. Die fachlichen Arbeitgeberverbände bestehen aus 49 Bundesfachverbänden. Als Spitzenorganisation der deutschen Wirtschaft vertritt die BDA den unternehmerischen Standpunkt ihrer Mitglieder in der Gesellschafts- und Sozialpolitik, dient als Plattform für die Koordinierung der jeweiligen Branchenpolitiken und der Politik gegenüber den Ländern, dem Bund und der Europäischen Union.
Quellen:
https://arbeitgeber.de/themen/beschaeftigung-und-arbeitsmarkt/rehabilitation/
Deutsches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung (DNFBG)
Das DNBGF geht auf eine Initiative des Europäischen Netzwerks für Betriebliche Gesundheitsförderung ENWHP zurück, die sich den Aufbau informeller Infrastrukturen und nationaler Netzwerke in allen Ländern Europas zum Ziel gesetzt hat. Im Juni 2002 fasste der "Kooperationskreis Betriebliche Gesundheitsförderung" beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) den Beschluss, diese Initiative und damit den Aufbau einer nationalen Plattform zu unterstützen.
Vor dem Hintergrund einer noch zu geringen Verbreitung von BGF in Deutschland soll die Kooperation zwischen allen nationalen Akteuren und Akteurinnen der BGF verbessert werden. Diesem Ziel diente die Gründung des DNBGF, das sich von vorangegangenen Projekten deutlich unterscheidet, indem erstmals mit dem Netzwerk der Versuch unternommen wird, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention in allen Bereichen der Arbeitswelt in Deutschland zu integrieren und zu verbreiten.
Das DNBGF bündelt die bestehenden Aktivitäten, vernetzt die relevanten Akteure und Akteurinnen und regt an, bislang vernachlässigte Bereiche mit Blick auf die Durchsetzung und Ausgestaltung der BGF stärker zu fokussieren.
Quelle: DNBGF: Deutsches Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung
Das DNBGF wird von der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) getragen.
Agentur für Arbeit
https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen
Die Agenturen für Arbeit in Deutschland sind Institutionen, die Schülerinnen und Schülern, Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern sowie auch Berufserfahrenen Hilfe auf dem Arbeitsmarkt bieten. Die Agenturen für Arbeit sind die örtlichen Dienststellen der hierarchisch strukturierten Bundesagentur für Arbeit (BA).
Zu den Aufgaben der Agenturen für Arbeit gehört die Ausführung der Arbeitsberatung, Arbeitsvermittlung sowie Arbeitsförderung. Dabei stehen sie in Kontakt mit den Ausbildungs- und Arbeitssuchenden sowie mit Arbeitgebern. Auch die Förderung behinderter Menschen durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Verbindung mit SGB III (Arbeitsförderung) gehört zu den Aufgaben der Agenturen für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit gliedert sich in 10 Regionaldirektionen und rund 180 Agenturen für Arbeit mit ca. 600 Geschäftsstellen.
Quelle: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Bundesagentur-fuer-Arbeit/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Bei ihrer Gründung 1967 wurden ihr folgende Aufgaben übertragen: Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für den Inhalt und die Methoden einer praktischen Gesundheitserziehung, die Aus- und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen, die Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet, die Zusammenarbeit mit dem Ausland.
Die Informationsangebote der BZgA über gesundheitliche Risiken, über Möglichkeiten zu einer gesunden Lebensführung sowie über die präventiven Angebote des Gesundheitssystems sollen den Bürgerinnen und Bürgern helfen, Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen und das Gesundheitssystem sachgerecht zu nutzen.
Massenmediale Angebote der BZgA machen auf gesundheitsrelevante Themen und Probleme aufmerksam und vermitteln grundlegende Informationen darüber, personalkommunikative Aktivitäten zielen vor allem ab auf eine vertiefende Auseinandersetzung mit diesen Themen.
Die Vermittlung und Stärkung von Kommunikations- und Handlungskompetenzen als Voraussetzung für die Fähigkeit, den Lebensalltag zu gestalten, Problemsituationen zu meistern und einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu entwickeln, ist ein wichtiger Ansatzpunkt der Präventionsarbeit der BZgA.
Quelle: https://www.bzga.de/
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Mitglieder der DGUV versichern mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland gegen Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten. Ihr Versicherungsschutz erfasst unter anderem alle abhängig Beschäftigten, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige.
Die übergreifende strategische Zielsetzung der Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger (UVT) ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten (BK) und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Dieser gesetzliche Auftrag basiert auf den §§ 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 S. 1 SGB VII.
Der Präventionsauftrag "mit allen geeigneten Mitteln" Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern, ermöglicht der gesetzlichen Unfallversicherung ein sehr breites Spektrum an Präventionsmaßnahmen.
Quellen:
Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und im SGB VI geregelt. Die GRV zahlt Renten an Versicherte und Hinterbliebene in das In- und Ausland, finanziert Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen und beteiligt sich am Krankenversicherungsschutz der Rentnerinnen und Rentner. Sie entscheidet über Versicherungspflicht, führt die Versicherungskonten und klärt Versicherungsverläufe. Sie prüft bei den Arbeitgebern, ob die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden. Darüber hinaus berechnet sie die Zulagen zur staatlich geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Sie gibt Auskünfte zu Fragen der Altersvorsorge und berät die Bürgerinnen und Bürger, damit sie ihre Ansprüche geltend machen können, sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Firmenservice. Mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit klärt sie auf und versendet jährlich die Renteninformation mit einem Überblick über die erworbenen und zukünftigen Rentenansprüche.
Die Ansprechstellen der Deutschen Rentenversicherung sind ein ergänzendes Angebot für die Vermittlung von Informationen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe). Hierdurch soll der Rehabilitationsbedarf möglichst frühzeitig erkannt werden und auf eine Antragstellung hingewirkt werden.
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Ueber-uns/Organisation/unternehmensprofil.html
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Der DGB vertritt die ihm angehörenden Gewerkschaften gegenüber den Parteien und politischen Entscheidungsträgern, sowohl auf kommunaler als auch auf bundespolitischer Ebene. Als Dachorganisation sieht er seine Aufgabe in der Koordination der Aktivitäten der zugehörigen Gewerkschaften.
Quelle: https://index-gute-arbeit.dgb.de/dgb-index-gute-arbeit/was-kann-der-index-leisten
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Es sollen Anreize für die Betriebe erzeugt werden, auf allen Ebenen des betrieblichen Gesundheitsschutzes eine nachhaltige und langfristig angelegte Präventionspolitik zu betreiben. Vor allem in kleinen und mittleren Betrieben besteht hier noch Verbesserungsbedarf. Mit der GDA wird eine systematische und geordnete Umsetzung der von den GDA-Trägern gemeinsam festgelegten Arbeitsschutzziele erreicht. Die Bundesregierung, die Länder und die Unfallversicherungsträger haben in Abstimmung mit den Sozialpartnern für die in 2021 beginnende 3. GDA-Periode als strategisches Ziel die Förderung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben vereinbart. Unter dieser gemeinsamen übergeordneten Zielperspektive sollen Arbeitsprogramme für eine gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen sowie bei Muskel-Skelett-Belastungen und für einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen durchgeführt werden. Vor allem psychische Belastungen der Beschäftigten nehmen an Bedeutung und an vielen Arbeitsplätzen auch real zu. Deshalb gilt es, Unternehmen und Beschäftigten einen Rahmen für das Erkennen, die Vorbeugung und die Bewältigung von arbeitsbedingten psychischen Belastungen und Beanspruchungen aufzuzeigen und den betrieblichen wie überbetrieblichen Akteuren durch gute Praxisbeispiele erprobte Bewältigungsstrategien im Umgang mit psychischen Belastungen bei der Arbeit zur Verfügung zu stellen. Die GDA erreicht damit eine Bündelung der Präventionsaktivitäten und stößt Synergien an.
Als zentrales Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) eingerichtet. Diese ist für die Planung, Koordinierung und Evaluation der vorgesehenen Maßnahmen der GDA zuständig. Die NAK entwickelt konkrete gemeinsame Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder und leitet daraus in Abstimmung mit den Beteiligten gemeinsame Eckpunkte für Arbeits- und Aktionsprogramme ab. Die Programme werden jeweils für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren festgelegt.
Die Konferenz setzt sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen. Sie wird beraten von je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz wechselt jährlich im Turnus zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern.
Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder ist das Gremium, in der sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister bzw. die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren der Länder fortlaufend austauschen und abstimmen. Sie befasst sich beispielsweise mit der Ausgestaltung und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, der ambulanten und stationären Versorgung, der Pflegepolitik, der Gesundheitsförderung und Prävention, den Gesundheitsberufen, der Drogenpolitik wie auch der europäischen Gesundheitspolitik.
Vorbereitet wird die GMK von der Amtschefkonferenz der die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die Staatsrätinnen und Staatsräte für Gesundheit der Länder angehören.
Quelle: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/gesundheitsfoerderung-5-deutschland/
Initiative Gesundheit und Arbeit (iga)
In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) arbeiten gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung zusammen, um arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. iga ist eine Kooperation des BKK Dachverbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) und der Innungskrankenkassen (IKK). iga bündelt Wissen und Erfahrungen in der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung, entwickelt erfolgreiche Vorgehensweisen weiter und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch von Präventionsexpertinnen und -experten.
Quellen:
Innungskrankenkassen (IKK e.V.)
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,2 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die IKKn sind der iga am 1. Januar 2023 beigetreten.
Jobcenter
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld
Mit dem Begriff Jobcenter werden die gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers – zum Beispiel einer Stadt – bezeichnet. Die Jobcenter betreuen Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben (Bürgergeld, Begriff vor dem 1. Januar 2023: Grundsicherung für Arbeitssuchende).
Die Jobcenter sind keine Rehabilitationsträger, aber mit dem Teilhabestärkungsgesetz seit Januar 2022 stärker als bisher in das Reha-Geschehen einbezogen. Die Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden soll damit verbessert werden.
Nationale Präventionskonferenz (NPK)
Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) wurde mit dem 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz)“ eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben.
Träger der NPK sind die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Sie bündeln in der NPK ihre Kompetenzen und Zuständigkeiten, um gemeinsam die Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.
Seit 2017 gehört neben den Sozialversicherungsträgern auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zum Kreis der stimmberechtigten Mitglieder. Bund, Länder, Kommunen, die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialpartner, Vertretungen der Patientinnen und Patienten sowie das Präventionsforum wirken in der NPK in beratender Funktion mit.
Der Vorsitz der NPK rotiert zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Quelle: https://www.npk-info.de/die-npk
Robert-Koch-Institut (RKI)
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Zu den Aufgaben gehört der generelle gesetzliche Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. Vorrangige Aufgaben liegen in der wissenschaftlichen Untersuchung, der epidemiologischen und medizinischen Analyse und Bewertung von Krankheiten mit hoher Gefährlichkeit, hohem Verbreitungsgrad oder hoher öffentlicher oder gesundheitspolitischer Bedeutung. Das RKI berät die zuständigen Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), und wirkt bei der Entwicklung von Normen und Standards mit. Es informiert und berät die Fachöffentlichkeit sowie zunehmend auch die breitere Öffentlichkeit. Im Hinblick auf das Erkennen gesundheitlicher Gefährdungen und Risiken nimmt das RKI eine zentrale „Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr.
Quellen:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleister aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern. Der vdek vertritt auf Bundes- und Landesebene die Interessen von Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK - Hanseatische Krankenkasse.
Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Der PKV ist die Interessenvertretung der Privaten Kranken- und Pflegeversicherer. Der Verband ist freiwilliges Mitglied der Nationalen Präventionskonferenz (NPK).
Quelle: https://www.pkv.de/
BGF Koordinierungsstelle
https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) erstellt und fördert Strukturen in Betrieben, die der Mitarbeitergesundheit dienen. Dabei werden gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz erkannt um die Ressourcen und Gesundheitskompetenz von Mitarbeitenden zu stärken.
Auftrag der BGF-Koordinierungsstelle ist es, Mitarbeitende in ihrer Betrieblichen Gesundheitsförderung zu beraten und zu unterstützen. (Gesetzlich geregelt in § 20b Abs. 3 SGB V) Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich dazu kassenartübergreifend in einer gemeinsamen Initiative zusammengeschlossen. Im Leitfaden Prävention der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist festgelegt, was BGF ist, wie ein BGF-Prozess abläuft und welche Qualitätsstandards einzuhalten sind. Darüber hinaus regelt der Leitfaden, welche Gesundheitsmaßnahmen durch die Krankenkassen gefördert werden können.
Quelle: https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/bgf-erklaert/
Gesetzliche Krankenversicherungen Spitzenverband (GKV-Spitzenverband)
https://www.gkv-spitzenverband.de/
Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und auf europäischer sowie internationaler Ebene. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung.
Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.
Zur GKV zählen:
- Ersatzkassen (Barmer, DAK Gesundheit, HEK - Hanseatische Krankenkasse, hkk Krankenkasse, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Knappschaft, Techniker Krankenkasse)
- Innungskassen (IKKs und BIG direkt gesund)
- allgemeine Ortskrankenkassen (alle AOKs)
- Betriebskrankenkassen
- Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG)
- betriebsbezogene Krankenkassen
- fusionierte Krankenkassen
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/der_verband/wir_ueber_uns.jsp
Inklusionsämter/Inklusionsämter (Länder)
Die Aufgaben des Integrationsamtes beziehungsweise Inklusionsamtes (die Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt) umfassen nach § 185 SGB IX die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das betriebliche Integrationsteam.
Seit dem 1. Januar 2018 werden die Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter nach dem Bundesteilhabegesetz früher als bisher bei der Prävention einbezogen werden und arbeiten dabei mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusammen.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit bilden das Betriebliche Eingliederungsmanagement und die Inklusionsvereinbarung.
Die Leistungen des Integrationsamtes beziehungsweise Inklusionsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar. Das Integrationsamt/Inklusionsamt ist selbst aber kein Rehabilitationsträger. Deshalb sind bei der Zuständigkeitsklärung spezifische Regelungen zu beachten (§ 185 Absatz 6 SGB IX).
Arbeitsweise und Organisationsstruktur
Das Integrationsamt/Inklusionsamt arbeitet eng mit den Rehabilitationsträgern, Arbeitgebenden, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden zusammen. Für das betriebliche Integrationsteam ist es Ratgeber und Partner. Die Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. Die Länder sind ermächtigt, einzelne Aufgaben der Integrationsämter/Inklusionsämter nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX Teil 3) auf örtliche Fürsorgestellen zu übertragen (§ 190 Absatz 2 SGB IX).
Integrationsfachdienste (IFD)
Integrationsfachdienste (IFD) sind Dienste Dritter, die Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz beraten und unterstützen. Daneben helfen sie, Probleme in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu lösen, um Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten.
Durch unterschiedliche Strukturen in den Bundesländern unterscheiden sich die IFD in ihren Arbeitsfeldern, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen. Überwiegend werden IFD für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen und insbesondere besonders betroffene schwerbehinderte Menschen aktiv – je nach Region werden aber auch Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen ohne anerkannte Schwerbehinderung betreut.
IFD handeln im Auftrag der Integrationsämter, Agenturen für Arbeit (ggf. auch der Jobcenter) oder Rehabilitationsträger, die für die Ausführung der jeweiligen Leistung verantwortlich bleiben. Die IFD arbeiten eng mit den jeweiligen Auftraggebenden sowie mit Arbeitgebern, der betrieblichen Interessenvertretung, Rehabilitationseinrichtungen und ggf. mit weiteren externen Stellen zusammen. Die Zusammenarbeit (Art, Umfang und Dauer des notwendigen Einsatzes und Entgelt) wird vertraglich geregelt.
Quelle: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Integrationsfachdienst-IFD/
Berufliche Trainingszentren (BTZ)
Berufliche Trainingszentren (BTZ) sind Rehabilitationseinrichtungen, die Menschen nach psychischen Erkrankungen dabei unterstützen, beruflich wieder Fuß zu fassen oder sich neu zu orientieren. Sie bieten dafür spezielle Trainings- und Eingliederungsmaßnahmen an.
In der Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren (BAG BTZ e.V.) arbeiten aktuell 23 Trainingszentren zusammen. Diese haben gemeinsame Standards und Qualitätsmaßstäbe entwickelt – mit dem Ziel, Menschen mit psychiatrischen Grunderkrankungen wieder in Arbeit zu bringen und in einem engen Qualitätsdialog mit Leistungs- und Kostenträgern zu stehen.
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren (BAG BTZ e.V.) aktiven Einrichtungen haben sich nicht nur verpflichtet, diese Qualitätsstandards umzusetzen. Sie beteiligen sich aktiv an ihrer Weiterentwicklung. So entsteht eine aktuelle, für alle Trainingszentren verbindliche Leistungsbeschreibung.
Zur Koordination und Weiterentwicklung ihrer Angebote pflegen die BTZ untereinander eine intensive Zusammenarbeit und einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch im Rahmen der BAG BTZ e.V.
Berufsförderungswerke (BFW)
Berufsförderungswerke sind außerbetriebliche Bildungseinrichtungen in einer gemeinnützigen Gesellschaftsform in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Sie sind spezialisiert auf die berufliche Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen, die in der Regel ihre vorangegangene Berufstätigkeit wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht weiter ausüben können. Die Maßnahmen werden als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX erbracht. Kostenträger hierfür sind die Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften und die Bundesagentur für Arbeit.
Berufsgenossenschaften (BG)
https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/bgen/index.jsp
Die Berufsgenossenschaften sind – neben den Unfallkassen – die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. In Deutschland gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BG RCI), Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr), Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert, die Geschäftsstellen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nach Regionen.
Quelle: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Berufsgenossenschaft-BG/
Unfallkassen (UK)
https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp
Die Unfallkassen sind die Unfallversicherungsträger für die Angestellten des öffentlichen Dienstes und der aus diesem hervorgegangenen Unternehmen (z. B. Deutsche Bahn oder Deutsche Post) sowie deren Tochterunternehmen, getrennt nach Bund, Ländern und Gemeinden: In Deutschland gibt es die Unfallversicherung Bund-Bahn, 16 Unfallkassen (Unfallkasse Baden-Württemberg, Kommunale Unfallversicherung Bayern, Bayerische Landesunfallkasse, Unfallkasse Berlin, Unfallkasse Brandenburg, Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen, Unfallkasse Nord, Unfallkasse Hessen, Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, Landesunfallkasse Niedersachsen, Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Unfallkasse Saarland, Unfallkasse Sachsen, Unfallkasse Sachsen-Anhalt, Unfallkasse Thüringen) drei Gemeindeunfallversicherungsverbände (Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband, Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg) und vier Feuerwehrunfallkassen.
Quelle: https://www.dguv.de/de/wir-ueber-uns/mitglieder/index.jsp
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG genannt, ist der agrarsoziale Sozialversicherungsträger und vereint die landwirtschaftliche Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte unter einem Dach.
Quelle: https://www.svlfg.de/die-svlfg
Reha-Beratungsdienste der DRV Bund
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Traeger/Bund/reha_berater.html
Die Aufgaben und Leistungen im Rahmen des Reha-Managements der Deutschen Rentenversicherung Bund umfassen die Information und Unterstützung von Personen in allen Fragen der Rehabilitation. Dies beinhaltet insbesondere die Beratung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, mit dem Hauptziel der schnellen beruflichen Wiedereingliederung. Im Falle einer beruflichen Veränderung aus gesundheitlichen Gründen werden alle möglichen und notwendigen Leistungen zur beruflichen Rehabilitation erörtert, einschließlich Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung, berufliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Unterstützung im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen. Die Reha-Berater arbeiten eng mit Rehabilitationskliniken, Berufsbildungseinrichtungen und Agenturen für Arbeit zusammen. Sie bieten auch informative Veranstaltungen, Sprechstunden in verschiedenen Einrichtungen sowie Besuche bei Arbeitgebern an.
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Traeger/Bund/reha_berater.html
Berufsinformationszentrum (BIZ)
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/berufsinformationszentrum-biz
Das BIZ ist ein Angebot zur Berufsberatung und zur beruflichen Orientierung der Bundesagentur für Arbeit.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/berufsinformationszentrum-biz
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Sonderorganisation der Vereinten Nationen für die öffentliche Gesundheit mit Sitz in Genf. Sie wurde am 7. April 1948 gegründet und zählt 194 Mitgliedstaaten. Laut Verfassung der Weltgesundheitsorganisation ist ihr Ziel die Verwirklichung des bestmöglichen Gesundheitsniveaus bei allen Menschen. Die Hauptaufgabe der WHO ist die Bekämpfung von Erkrankungen, insbesondere Infektionskrankheiten und die Förderung der allgemeinen Gesundheit aller Menschen weltweit. Die WHO steht an der Spitze der weltweiten Bemühungen um eine bessere Gesundheit für alle. Eine zentrale Aufgabe der WHO ist es, Leitlinien, Standards und Methoden in gesundheitsbezogenen Bereichen zu entwickeln, zu vereinheitlichen und weltweit durchzusetzen.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/internationale-gesundheitspolitik/global/who.html
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)
Die EU-OSHA wurde 1994 als dezentrale Agentur der Europäischen Union gegründet. Sie versorgt die Einrichtungen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten sowie Betriebe und Arbeitsschutzakteure mit allen sachdienlichen, technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Gemeinsam mit Regierungen und Sozialpartnern sowie kleinen und großen Unternehmen setzt sich die EU-OSHA dafür ein, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in ganz Europa zu fördern.
Quelle: https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Kooperationen-und-Internationales/EU-OSHA.html
Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
https://www.ilo.org/global/lang--en/index.htm
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in Genf. Sie ist zuständig für die Entwicklung, Formulierung und Durchsetzung verbindlicher internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Hauptziele der ILO sind die Förderung von menschenwürdiger Arbeit, sozialer Sicherung und die Stärkung des sozialen Dialogs.
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) nimmt als ein koordinierendes Gremium der Länder unter anderem nachfolgende Aufgaben wahr:
Beratung der ASMK zu allen Fragen der Sicherheit sowie des Schutzes, des Erhalts und der Förderung der Gesundheit in der Arbeitswelt; Erarbeitung strategischer Positionierungen der Länder zu grundlegenden Fragen der Sicherheit sowie des Schutzes, des Erhalts und der Förderung der Gesundheit in der Arbeitswelt;
Umsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie im Zusammenwirken mit der Bundesregierung, den Unfallversicherungsträgern und den Sozialpartnern;
Der Länderausschuss ist das höchste fachliche Gremium für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik unterhalb der Ebene der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK).
Quelle: https://lasi-info.com/ueber-den-lasi/aufgaben-des-lasi
Bundesagentur für Arbeit (BA)
https://www.arbeitsagentur.de/
Die Bundesagentur für Arbeit ist Trägerin der Arbeitsförderung. Ihre Aufgaben ergeben sich vor allem aus dem SGB III. Die Förderung der beruflichen Rehabilitation ist durch das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt, dessen Teil 3 (Schwerbehindertenrecht) gilt speziell für schwerbehinderte Menschen. Die einzelnen Agenturen für Arbeit erledigen ihre Aufgaben im Kontakt mit den Ausbildungs- und Arbeitssuchenden sowie den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Die Behörde untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und ist mit rund 100.000 Mitarbeitenden die größte Behörde in Deutschland.
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen.
Quelle: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Bundesagentur-fuer-Arbeit/