Berufliche Anpassung

Die Berufliche Anpassung (auch: „Anlernung“ oder „Berufliches Training“) ist eine der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Die Berufliche Anpassung ist eine Qualifizierungsmaßnahme für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer psychischen Erkrankung die zuletzt verrichteten Tätigkeiten nicht mehr ausüben können.
Maßnahmen der Beruflichen Anpassung bauen auf einem erlernten Beruf auf und sollen dabei helfen, im alten Beruf wieder Fuß zu fassen. Sie kommen zur Vorbereitung der Rückkehr an den alten Arbeitsplatz oder zur Vorbereitung auf eine Umschulung bzw. Ausbildung in Betracht, wenn eine Wiedereingliederung, Umschulung, Weiterbildung oder Ausbildung nicht ohne theoretische oder praxisbezogene Schulung möglich ist. Bei der beruflichen Anpassung werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben bzw. vermittelt, um Lücken im beruflichen Wissen zu schließen oder dieses den aktuellen Erfordernissen anzupassen oder um eine neuartige Tätigkeit im erlernten Beruf auszuüben. Die berufliche Anpassung erfolgt meist durch die individuelle Einführung in eine neue Tätigkeit, deren Ausübung gewisse Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzt. Auch wer nach einer erfolgreichen Aus- oder Weiterbildung längere Zeit arbeitslos ist, kann die berufliche Anpassung für eine Wiederauffrischung der beruflichen Kenntnisse nutzen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die berufliche Anpassung wird entweder im Betrieb selbst oder in einem Beruflichen Trainingszentrum (BTZ) durchgeführt.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Berufliche-Anpassung/