Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung brauchen unter Umständen aus Gründen ihrer Behinderung am Arbeitsplatz regelmäßige Personelle Unterstützung (auch: besonderer Betreuungsaufwand) durch andere Personen, das heißt Unterstützung durch Vorgesetzte oder Arbeitskolleginnen und -kollegen, gelegentlich auch durch externe Betreuerinnen und Beutreuer. Gemeint sind damit Unterstützungs- und Betreuungsleistungen für den schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitstätigkeit, das heißt außergewöhnliche Aufwendungen für die Arbeitgeber in Form von zusätzlichen Personalkosten für andere Beschäftigte.

Beispiele für Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen
– Vorlesekraft für blinde Menschen;
– die betriebliche Ansprechperson für gehörlose oder psychisch erkrankte Menschen;
– die ständig erforderliche Mithilfe von Arbeitskolleginnen und -kollegen bei der Arbeitsausführung;
– Kolleginnen oder Kollegen im Rollstuhl Behilflichsein bei bestimmten Tätigkeiten;
– die behinderungsbedingte längere oder wiederkehrende Unterweisungen am Arbeitsplatz, etwa durch die Meisterin oder den Meister bei einem Menschen mit geistiger Behinderung.

Für Arbeitgeber von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten entsteht dann eine sogenannte außergewöhnliche Belastung durch die Personelle Unterstützung, wenn die Unterstützungsperson während ihrer Arbeitszeit mindestens eine halbe Stunde Assistenzleistungen ausführt, so dass zusätzliche Personalkosten entstehen. Arbeitgeber können einen Zuschuss zu diesen Kosten beim Integrations- bzw. Inklusionsamt beantragen. Ist es einem Betrieb nicht möglich, eine Unterstützungsperson zur Verfügung stellen, kann der schwerbehinderte Mensch Arbeitsassistenz beantragen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Personelle-Unterstuetzung/

Physikalische Einwirkungen können maßgeblich zur Entstehung von Muskel-Skelett-Beschwerden/-Erkrankungen beitragen. Zu den relevanten physikalischen Einwirkungen zählen:
-Ganzkörpervibrationen, beispielsweise beim Fahren oder Bedienen von Fahrzeugen, Baumaschinen oder Flurförderzeugen,
-Hand-Arm-Vibrationen, z. B. durch den Einsatz vibrierender Handwerkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifgeräte oder Motorsägen.

Quelle: DGUV

Link: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4093

Die physische Belastung umfasst im Sinne des Belastungs-Beanspruchungs-Modell jede Form der körperlichen Belastung. Sie ist mit motorischen, biomechanischen und kardio-pulmonalen Anforderungen verbunden, d. h. mit Belastung des Muskel-Skelett-Systems und des Herz-Kreislauf-Systems. Körperliche Anstrengung ist notwendig, um gesund zu bleiben und das Muskel-Skelett-System und das Herz-Kreislauf-System zu trainieren. Körperliche Überbeanspruchung ist möglich, wenn motorische Anforderungen oder statische Haltungsanforderungen von Beschäftigten aktiv ausgeführt werden und die Belastung nicht ausreichend optimiert ist.
Die körperliche Belastung zeigt sich beispielsweise in dem Heben, Halten und Tragen von Lasten, in repetitiven, d. h. häufig wiederkehrenden, monoton manuellen Arbeiten mit den Händen oder Arbeiten in Zwangshaltungen. Die Höhe der Belastung ergibt sich aus vielen verschiedenen Faktoren, z. B. dem Gewicht der Last oder der aufzubringenden Kraft. Die physische Belastung lässt sich in sechs Belastungsarten einteilen:
– manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten,
– manuelles Ziehen und Schieben,
– Arbeiten in Körperzwangshaltungen,
– Aufbringen von Ganzkörperkräften,
– manuelle Arbeitsprozesse,
– Körperfortbewegung.

Quelle: BAuA

Link: https://www.baua.de/DE/Themen/Praevention/Koerperliche-Gesundheit/Gesundheit-und-koerperliche-Belastung/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular?nn=0a77a225-a7c8-48fb-8616-f340119554e1

Präsentismus bedeutet, dass Beschäftigte zur Arbeit gehen, obwohl sie sich krank fühlen und ihnen eine Ärztin oder ein Arzt mit hoher Wahrscheinlichkeit Arbeitsunfähigkeit bescheinigen würde. Präsentismus tritt weniger bei schweren akuten Erkrankungen auf als vielmehr bei psychischen Erkrankungen, Erkrankungen mit chronischen Schmerzen und wiederkehrenden Erkrankungen wie Allergien und Asthma. Weil keine Behandlung stattfindet, ist die Gefahr groß, dass Krankheiten verschleppt werden oder Folgeerkrankungen auftreten. Nicht behandelte Depressionen steigern zum Beispiel das Herzinfarkt-Risiko. Wenn der Krankenstand von Arbeitehmerinnen und Arbeitnehmern rückläufig ist, könnte auch vermehrter Präsentismus ein möglicher Grund dafür sein.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Praesentismus/

Prävention ist der allgemeine Oberbegriff für alle Interventionen, die zur Vermeidung oder Verringerung des Auftretens, der Ausbreitung und der negativen Auswirkungen von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen beitragen. Prävention wirkt durch Ausschaltung von Krankheitsursachen, durch Früherkennung und Frühbehandlung von Krankheitsrisiken oder durch die Vermeidung des Fortschreitens einer bestehenden Krankheit. Maßnahmen der Prävention umfassen medizinische, psychologische und erzieherische Interventionen, Lebensweltbeeinflussung und Umweltkontrolle, gesetzgeberische Eingriffe, Lobbyarbeit und massenmediale Kampagnen.

Quelle: Leitbegriffe BIÖG

Link: https://leitbegriffe.bioeg.de/alphabetisches-verzeichnis/praevention-und-krankheitspraevention/

Prävention vor Reha vor Rente beschreibt das Grundprinzip des Systems der sozialen Sicherung in Deutschland

Quelle: Koalitionsvertrag 2021 (SPD)

Link: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

Das Präventionsgesetz von 2015 verfolgt das Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Hauptadressat dieser Reform sind die Krankenkassen. Das Präventionsgesetz umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen zwei Aspekte: Erstens schafft es neue Institutionen und Strukturen (Bundes- und Landesrahmenvereinbarungen, Nationale Präventionskonferenz, Nationales Präventionsforum), welche die Kooperation zwischen Sozialversicherungsträgern, Gebietskörperschaften und anderen Akteurinnen und Akteuren in der Gesundheitsförderungs- und Präventionspolitik verbessern sollen. Zweitens sieht es einen deutlichen Anstieg der von den Krankenkassen für dieses Handlungsfeld aufzuwendenden Mittel vor.

Quelle: Leitbegriffe BIÖG

Link: https://leitbegriffe.bioeg.de/alphabetisches-verzeichnis/praeventionsgesetz/

Die übergreifende strategische Zielsetzung der Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger (UVT) ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten (BK) und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Dieser gesetzliche Auftrag basiert auf den §§ 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 S. 1 SGB VII.

Der Präventionsauftrag „mit allen geeigneten Mitteln“ Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern, ermöglicht der gesetzlichen Unfallversicherung ein sehr breites Spektrum an Präventionsmaßnahmen. Ausdruck dieser umfassenden Möglichkeiten ist der etliche Themen umfassende (gleichwohl nicht abschließende) Katalog der von den Unfallversicherungsträgern derzeit angebotenen Präventionsleistungen in alphabetischer Reihenfolge:

– Anreizsysteme
– Beratung (auf Anforderung)
– Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
– Ermittlung
– Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
– Information, Kommunikation und Präventionskampagnen
– Prüfung und Zertifizierung
Qualifizierung
– Überwachung einschließlich anlassbezogene Beratung
– Vorschriften- und Regelwerk

Quelle: DGUV

Link: https://www.dguv.de/de/praevention/praev_lohnt_sich/grundlagen_praev/praeventionsleistungen/index.jsp

Präventive Maßnahmen im Arbeitsschutz sind Maßnahmen, die vorausschauend die sichere und gesunde Gestaltung der Arbeitsbedingungen beinhalten. Sie verhindern Unfall- und Gesundheitsrisiken bei der Arbeit oder verringern sie so weit, dass die Gefahrenschwelle nicht überschritten ist. Präventive Maßnahmen schließen auch die Erhaltung der Gesundheit und Gesundheitsförderung ein. Prävention unterscheidet Maßnahmen der Verhältnisprävention (Gestaltung der Arbeitsbedingungen) und der Verhaltensprävention (Art und Weise des persönlichen Umgangs mit Gesundheitsrisiken und der eigenen Gesundheit).

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Primärprävention bezeichnet Maßnahmen, die vor dem Krankheitseintritt einsetzen. Primärprävention umfasst sowohl verhältnis? als auch verhaltensbezogene Maßnahmen, zudem medizinische Interventionen (z. B. Impfung). Hier spielen Rechtsvorschriften, soziale und psychische Hilfen sowie Beratung und Information eine besondere Rolle.

Quelle: Leitbegriffe BIÖG

Link: https://leitbegriffe.bioeg.de/alphabetisches-verzeichnis/sozialversicherungstraeger-im-handlungsfeld-gesundheitsfoerderung-und-praevention/