Unter berufliche Qualifizierung fallen alle Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung. Dabei sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die eine (behinderungsgerechte) berufliche Tätigkeit ermöglichen. Qualifizierungsmaßnahmen sind während einer Berufsausbildung, beruflichen Anpassung oder Weiterbildung möglich. Die Förderung beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) ist im Einzelfall im Rahmen der Zuständigkeitsklärung der in Frage kommenden Leistungsträger zu klären.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Qualifizierung/

Unter berufliche Qualifizierung fallen alle Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung. Dabei sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die eine (behinderungsgerechte) berufliche Tätigkeit ermöglichen. Qualifizierungsmaßnahmen sind während einer Berufsausbildung, beruflichen Anpassung oder Weiterbildung möglich. Eignungstests und Arbeitserprobungen können den Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung vorgeschaltet sein. Sie werden in der Regel in Vollzeitform erbracht und nur in besonderen Fällen berufsbegleitend als Teilzeitmaßnahme oder als Fernunterricht. Die Förderung beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) ist im Einzelfall im Rahmen der Zuständigkeitsklärung der in Frage kommenden Leistungsträger zu klären.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Qualifizierung/