Die ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.

Quelle: Bundesinstitut für Arnzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Link: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-10-GM/_node.html

Die ICD-11 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 11. Revision) ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Der Zeitpunkt der Einführung für die Mortalitätskodierung (Anzahl Sterbefälle) ist in Deutschland noch offen. Die Einführung der ICD-11 in Deutschland zur Morbiditätskodierung (Krankheitshäufigkeit) wird aufgrund der hohen Integration der ICD im deutschen Gesundheitswesen und der damit verbundenen Komplexität noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen und kann auch die für die Mortalitätskodierung angedachte flexible Übergangszeit von mind. 5 Jahren überschreiten.

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Link: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/_node.html

Die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ist eine Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie wurde 2001 auf der 54. Vollversammlung der WHO verabschiedet und soll eine international einheitliche Kommunikation zur „Beschreibung des Gesundheitszustands und der mit Gesundheit zusammenhängenden Zustände“ (WHO 2005: 11 aller Menschen und damit nicht nur für Menschen mit Behinderungen ermöglichen:
Die ICF-Klassifikation ist mit Aspekten der funktionalen Gesundheit befasst. Danach gilt eine Person als funktional gesund, wenn – vor ihrem gesamten Lebenshintergrund (Konzept der Kontextfaktoren):
1. ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des geistigen und seelischen Bereichs) und ihre Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen (Konzept der Körperfunktionen und -strukturen),
2. sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem (ICD) erwartet wird (Konzept der Aktivitäten), und
3. sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder -strukturen oder der Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen)

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Link: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICF/_node.html

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in Genf. Sie ist zuständig für die Entwicklung, Formulierung und Durchsetzung verbindlicher internationaler Arbeits- und Sozialstandards.  Hauptziele der ILO sind die Förderung von menschenwürdiger Arbeit, sozialer Sicherung und die Stärkung des sozialen Dialogs.

Quelle: International Labour Organization (ILO)

Link: https://www.ilo.org/berlin/lang–de/index.htm

Individuelle Arbeitsgestaltung bezieht sich auf die Anpassung der Arbeitsbedingungen und -prozesse an die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Präferenzen einer beschäftigten Person.

Quelle: Dettmers/Clauß: Arbeitsgestaltungskompetenzen für flexible und selbstgestaltete Arbeitsbedingungen

Link: https://www.researchgate.net/publication/320103240_Arbeitsgestaltungskompetenzen_fur_flexible_und_selbstgestaltete_Arbeitsbedingungen

Individuelle Leistungsvoraussetzungen des Menschen sind dessen physische und psychische Eigenschaften, die individuelle Voraussetzungen zur Erbringung der Arbeitsleistung bilden. Merkmale sind Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit. Die individuellen Leistungsvoraussetzungen sind nicht konstant, sondern werden von mehreren Faktoren beeinflusst. Die habituellen Faktoren haben einen langfristigen Einfluss, die situativen Faktoren beeinflussen kurzfristig. Zudem unterscheiden sich die individuellen Leistungsvoraussetzungen geschlechts- und altersspezifisch.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Inklusion ist ein Fachbegriff aus der Soziologie und steht in Deutschland vor allem für ein politisches Grundsatzprogramm, das die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sicherstellen soll. Da Behinderungen häufig mit Erkrankungen assoziiert werden und zudem die Behindertenhilfe sowohl in der Sozialgesetzgebung als auch in ihren Angeboten in eigenen gesellschaftlichen Substrukturen organisiert ist, standen Menschen mit Behinderungen als relevante gesellschaftliche Gruppe lange Zeit nicht im Fokus von Gesundheitsförderung und Primärprävention. In dem 2015 vom Bundestag beschlossenen Präventionsgesetz werden Menschen mit Behinderungen als eine von mehreren vulnerablen Gruppen definiert, für die kassenartenübergreifende Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention entwickelt werden sollen.

Quelle: Leitbegriffe BZgA

Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/inklusion-und-gesundheitsfoerderung/

In den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Saarland führen die Integrationsämter inzwischen die Bezeichnung „Inklusionsamt“. Der neue Name steht dafür, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und den Paradigmenwechsel von der Integration hin zur Inklusion auch in den Begrifflichkeiten zu verdeutlichen. Mit dem neuen Namen geht aber keine inhaltliche Änderung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter einher.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Inklusionsamt/

Inklusionsbeauftragte sind Kontaktpersonen auf Arbeitgeberseite für die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wie auch für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat oder den Personalrat. Sie arbeiten mit der Arbeitsagentur und dem Integrationsamt zusammen. Inklusionsbeauftragte sollen auf die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten (besondere Fürsorgepflicht!) und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber so vor Pflichtverletzungen schützen. Im Konfliktfall wirken die Inklusionsbeauftragten auf einen gerechten Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten hin.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Inklusionsbeauftragte/

Die Bezeichnung Inklusionsbetrieb wurde 2018 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführt. Neben den neuen Bezeichnungen „Inklusionsfirma“ und „Inklusionsunternehmen“ werden auch noch die ehemals üblichen Begriffe „Integrationsprojekt“, „Integrationsfirma“, „Integrationsunternehmen“ verwendet. Inklusionsbetriebe sind entweder rechtlich selbstständige Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts oder rechtlich unselbstständige Teile bzw. Abteilungen privatwirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Laut § 216 SGB IX ist es Aufgabe der Inklusionsbetriebe, den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten. Und soweit erforderlich, auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb. Das Angebot der Inklusionsbetriebe gilt insbesondere auch für Menschen mit psychischer Erkrankung.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Inklusionsbetrieb/