Case Management versteht sich im Zusammenhang mit dem Konzept der beruflichen Rehabilitation als ein Verfahren der individuellen Unterstützung von gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten beim Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit und ihres Arbeitsplatzes. Die Unterstützung kann sich dabei auch auf die über den Einzelfall hinausgehende Akquisition von Arbeitsplätzen und auf den Aufbau einer regionalen Versorgungsstruktur ausweiten. Case Managerinnen und Case Manager fungieren als Vermittlerinnen und Vermittler zwischen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie den Rehabilitationsträgern und allen weiteren relevanten Stellen und Diensten.   

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Case-Management/

Eine Krankheit gilt laut den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses als chronische Erkrankung, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
– Pflegebedürftigkeit mit Pflegestufe 2 oder 3
– Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 60
Erwerbsminderung um mindestens 60 Prozent
– die betroffene Person muss kontinuierlich medizinisch versorgt werden, um zu vermeiden, dass sich die Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmert, die Lebenserwartung vermindert oder die Lebensqualität durch die gesundheitliche Beeinträchtigung dauerhaft eingeschränkt wird.
Menschen mit chronischer Erkrankung haben Anspruch auf eine günstigere Regelung bei den Zuzahlungen im Gesundheitssystem bei Arztbesuchen, Arznei- oder Heilmitteln.

Quelle: REHADAT-Lexikon

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