Nach Medizinsoziologe Siegrist postuliert das Modell gesundheitliche Risiken bei einem Ungleichgewicht zwischen Verausgabungen, die sich aus externalen Anforderungen und Verpflichtungen, sowie einer internalen, übersteigerten Verausgabungsneigung (overcommitment) ergeben können. Zahlreiche Studien belegen den Zusammenhang zwischen Gratifikationskrise und psychischen Belastungen, wie Burn-out, sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Quelle: Dorsch Lexikon der Psychologie

Link: https://dorsch.hogrefe.com/stichwort/gratifikationskrise#search=356934b2faa675a457aa882f2ef2cfbc&offset=1

Die im Jahr 1989 verabschiedete europäische Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit stellt einen wichtigen Meilenstein zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit dar. Mit dieser Richtlinie wurden für ganz Europa geltende Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz geschaffen. Es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, strengere Bestimmungen zu erlassen oder diese beizubehalten.

Quelle: EU-OSHA

Link: https://osha.europa.eu/de/legislation/directives/the-osh-framework-directive/the-osh-framework-directive-introduction

Die Einschätzung der beruflichen Eignung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufswahl und für die Findung eines neuen Berufs, wenn sich erweist, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen sind nach SGB III Aufgabe der Agentur für Arbeit und gehören zu den Leistungen der Arbeitsförderung. Darunter fallen Schulungen, Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen, Betriebspraktika, Bewerbertraining, gezielte Beratung und anderes mehr. Die Eignungsfeststellungsmaßnahmen können dazu eingesetzt werden, zu überprüfen, ob Interesse an einer Arbeitsaufnahme besteht oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt sowie um die Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung zu erleichtern. Die Maßnahmen dauern zwischen zwei und maximal zwölf Wochen. Die Beurteilung der Eignung für einen bestimmten Beruf geschieht immer im Vorhinein, die Eignung selbst erweist sich letztlich erst im Verlauf von Ausbildung und Berufstätigkeit. Mit einer fundierten Einschätzung sollen Fehlentwicklungen vermieden werden (beispielsweise Abbruch der Ausbildung, berufliche Über- oder Unterforderung) und ein erfolgreicher Ausbildungsverlauf sowie Zufriedenheit im Beruf gewährleistet werden. Zur Beurteilung der beruflichen Eignung ist es notwendig, individuelle Neigungen, Interessen und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und zu den beruflichen Anforderungen ins Verhältnis zu setzen (in die Einschätzung der Eignung gehen sowohl die Selbsteinschätzung der Betroffenen als auch die Fremdeinschätzung anderer ein). Bei der Berufswahl junger Menschen sind Eltern, Geschwister, Freunde, Lehrerinnen und Lehrer sowie Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit wichtige Bezugspersonen. Bei der Berufswahl Erwachsener spielen neben den Einflüssen aus dem sozialen Umfeld bisherige berufliche Erfahrungen und erworbene Kenntnisse eine wichtige Rolle. Zur Beurteilung der Eignung sind daher auch Arbeitszeugnisse, Zertifikate oder Bescheinigungen über bisherige Weiterbildungen entscheidend.
Die Agenturen für Arbeit bieten neben persönlicher Beratung die Möglichkeit, sich anhand verschiedener Medien zur Berufswahl zu informieren. Auch steht ein Berufswahltest (BWT) zur Verfügung, der zur Einschätzung der Eignung dienen kann.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Eignung/

Das Eingliederungshilferecht wurde durch Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2020 als Teil 2 unter der Überschrift „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ ins SGB IX aufgenommen. Somit sind die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nicht mehr im Sozialhilfererecht verortet, sondern als Fachleistungen zur Sozialen Teilhabe in Teil 2 des SGB IX.

Mit der neuen Eingliederungshilfe soll sich die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen stärker an deren persönlichem Bedarf orientieren und durch ein bundeseinheitliches Verfahren personenbezogen ermittelt werden, statt wie bislang abhängig von der Wohnform (Einrichtung, Betreutes Wohnen oder Privathaushalt) zu sein.

Neuerungen:
– Die jeweiligen Träger der Eingliederungshilfe erbringen nur noch die reinen Fachleistungen (Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe), während die sogenannten existenzsichernden Leistungen (Kosten der Unterbringung und Verpflegung) durch die Träger der Sozialhilfe nach SGB XII erbracht werden.
– Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe wurden um die Leistungsgruppen „Teilhabe an Bildung“ und „Soziale Teilhabe“ ergänzt.
– Die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen werden schrittweise erhöht, sodass Menschen mit Behinderungen künftig nicht mehr mittellos sein müssen, um Anspruch auf Eingliederungshilfe zu haben.
– Das bundesweit vergleichbare und im Bundesteilhabegesetz festgeschriebene Gesamtplanverfahren soll die Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfeträger erhöhen. Die Hilfebedarfsermittlung, die Teil des Gesamtplanverfahrens ist, soll sich eines Instruments bedienen, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Eingliederungshilfe/

Eingliederungszuschüsse gehören zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach SGB III (Arbeitsförderung). Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit Eingliederungszuschüssen die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung in Beschäftigungsverhältnisse erschwert ist. Beispielsweise kann mit Eingliederungszuschüssen eine Einarbeitung unterstützt werden, die über den üblichen Rahmen hinausgeht.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Eingliederungszuschuss-EGZ/

Empowerment beschreibt Prozesse von Einzelnen, Gruppen und Strukturen, die zu größerer gemeinschaftlicher Stärke und Handlungsfähigkeit führen. Durch den Empowermentansatz sollen Personen(-gruppen) dazu ermutigt werden, ihre eigenen (vielfach verschütteten) personalen und sozialen Ressourcen sowie ihre Fähigkeiten zur Beteiligung zu nutzen, um Kontrolle über die Gestaltung der eigenen sozialen Lebenswelt (wieder) zu erobern. Fachkräfte der Gesundheitsförderung sollen durch ihre Arbeit dazu beitragen, alle Bedingungen zu schaffen, die eine ‚Bemächtigung’ der Betroffenen fördern und es ihnen ermöglichen, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Quelle: Leitbegriffe BZgA

Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/empowerment-befaehigung/

Entgeltersatzleistungen werden von den Sozialversicherungsträgern zum Ausgleich ausfallenden Einkommens gewährt. Im Sinne des SGB IX werden sie von den Rehabilitationsträgern im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Sie dienen dazu, den Einkommensverlust auszugleichen, der den Leistungsberechtigten aufgrund der Teilnahme an den entsprechenden Maßnahmen entsteht. Je nach Leistung und zuständigem Rehabilitationsträger handelt es sich um Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld.
Verschiedene Arten der Entgeltersatzleistungen sind:
Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung
– Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit
Übergangsgeld für behinderte Menschen bei Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
– Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die infolge eines Arbeitsausfalles einen Entgeltausfall haben
– Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers kein Arbeitsentgelt erhalten.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Entgeltersatzleistung/

Epidemiologie ist die Lehre von der Häufigkeit und von den Determinanten gesundheitsbezogener Zustände und Ereignisse in einer Bevölkerung. Dies schließt die Untersuchung von Gesundheitspotenzialen und Versorgungsaspekten ein. Die Epidemiologie stellt eine Kerndisziplin der Gesundheitswissenschaften dar.

Quelle: Leitbegriffe BZgA

Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/epidemiologie-und-sozialepidemiologie/

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wurde mit der Reform des SGB IX zum 1. Januar 2018 aus Bundesmitteln als neue Form von Beratungsstellen gefördert und etabliert. Die Angebote der EUTB unterstützen und beraten Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Das heißt: zu den Rechten und Pflichten der Leistungsberechtigten, über mögliche Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf.
Die EUTB ist ausschließlich den Leistungsberechtigten verpflichtet und soll noch vor der Beantragung von Leistungen eine umfassende Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten. Mit der Einführung der EUTB wurden die bisherigen Gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger gestrichen. Die Rehabilitatonsträger bleiben aber weiterhin zur umfassenden Beratung der Leistungsberechtigten in miteinander vernetzten Ansprechstellen verpflichtet (§ 12 Absatz 1 Satz 3 SGB IX).

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Ergaenzende-unabhaengige-Teilhabeberatung-EUTB/

Unter Ergonomie wird die Lehre von der menschlichen Arbeit und die Erkenntnis ihrer Gesetzmäßigkeiten verstanden. Sie ist eine Teildisziplin der Arbeitswissenschaft und zielt darauf ab, an der Schnittstelle zwischen Mensch und Technik die Arbeitsbedingungen dem arbeitenden Menschen anzupassen und zu optimieren. Andersherum gehört auch die Anpassung des Menschen (beispielsweise durch Berufsausbildung, Einarbeitung oder Rehabilitation) zu den Arbeitsaufgaben und -bedingungen der Ergonomie.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Ergonomie/