In einem Arbeitssystem und aus seiner Umgebung treten in der Regel eine Vielzahl gesundheitsschädigender, gesunderhaltender oder gesundheitsfördernder Einwirkungen auf. Ihre Entstehung ist zum Teil auf unterschiedliche, zum Teil auf dieselben Quellen zurückzuführen. Die Quellen sind oft eng miteinander verzahnt und die Einwirkungen beeinflussen sich gegenseitig. Diese Gesamtsituation macht die Arbeitsbedingungen des oder der Beschäftigten in dem Arbeitssystem aus. Deshalb es ist notwendig das Arbeitssystem und seine Umgebung ganzheitlich zu gestalten, um
eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfall­versicherungs­trägern. Ursprünglich aus europäischen und internationalen Verpflichtungen hervorgegangen, ist die GDA inzwischen im deutschen Arbeitsschutzsystem fest etabliert. Ziel dieses Bündnisses ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland entlang des Wandels der Arbeitswelt kontinuierlich zu modernisieren und Anreize für Betriebe zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten weiter zu stärken.

Quelle: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (BMAS)

Link: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/gemeinsame-deutsche-arbeitsschutzstrategie.html

Die Gemeinsamen Empfehlungen (auch Reha-Vereinbarungen) sind ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, mit dem zentrale Anliegen des Bundesteilhabegesetze (BTHG) verfolgt werden: Die Koordination der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Mit dem BTHG und seinen verbindlicheren Regelungen der Zusammenarbeit wurden diese beiden Ziele deutlich gestärkt. Leistungen sollen „wie aus einer Hand“ erscheinen, auch wenn sie von rechtlich selbstständigen Rehabilitationsträgern eigenverantwortlich erbracht werden.
Für die praktische Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger braucht es eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften durch untergesetzliche Regelungen in Form von Gemeinsamen Empfehlungen. Sie geben den beteiligten Trägern und der Sozialverwaltung die Möglichkeit, sich auf eine gemeinsame Ausgestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Aufträge zu verständigen.
Die Gemeinsamen Empfehlungen werden auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) mit allen Sozialleistungsträgern erarbeitet und treten nach einem gesetzlich vorgezeichneten Beteiligungs-/Benehmens- und Zustimmungsverfahren in Kraft. Kommt eine Gemeinsame Empfehlung nicht zustande, hat das zuständige Bundesministerium die Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Gemeinsame-Empfehlungen—Reha-Vereinbarungen/

Ein betriebliches Gesamtkonzept zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen umfasst eine Willenserklärung der obersten Leitung des Betriebs, geeignete Strukturen, geeignete Prozesse und die Sicherung und Auswertung der Ergebnisse. Das Gesamtkonzept muss auf die betrieblichen Gegebenheiten und Erfordernisse ausgerichtet sein. Die Elemente bilden eine allgemeine Vorgabe zum Umfang des Konzepts, sie müssen jedoch spezifisch für den Betrieb entwickelt werden. Ziel ist eine passgenaue organisatorische Umsetzung des für den Betrieb geeigneten Präventionsinstruments.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts ist ein Artikelgesetz, dessen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Die Maßnahmen des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zielen laut Gesetzgeber darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Dies sei geboten, um im Sinne einer inklusiven Gesellschaft Menschen mit Behinderungen – auch vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs – darin zu unterstützen, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben zu können.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Gesetz-zur-Foerderung-eines-inklusiven-Arbeitsmarkts/

Die Gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des staatlichen Sozialsystems, der die Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zur Hauptaufgabe hat. Tritt dennoch ein Unfall oder eine Berufskrankheit ein, leistet die gesetzliche Unfallversicherung medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Sie leistet außerdem finanzielle Entschädigung für die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten an Versicherte und Hinterbliebene.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Die Gestaltung von Arbeitssystemen soll immer ganzheitlich und menschengerecht erfolgen. Arbeitssystemgestaltung ist die sachgerechte Gestaltung und Anordnung sowie Verbesserung von Arbeitssystemen unter Berücksichtigung der jeweils maßgebenden Einflussgrößen und Realisierungsbedingungen im Interesse funktionsgerechter, wirtschaftlicher, zuverlässiger, umweltverträglicher und menschengerechter Lösungen. Arbeitssystemgestaltung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die neben den Grundlagen und Methoden der Ergonomie auch solche der Prozessorganisation, der Fabrik- und Arbeitsplanung, der innerbetrieblichen Logistik oder der Simulation nutzt.

Quelle: Refa

Link: https://refa-international.com/lexikon/a/arbeitssystemgestaltung-refa

Die Arbeitsgestaltungskompetenz äußert sich in dem Vermögen, die eigenen bestehenden Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sich Arbeitsaufgaben effizient bearbeiten lassen und zugleich die Motivation gefördert und Belastungen optimiert werden.  

Quelle: In Anlehnung an Dettmers/Clauss 2017)

Link: https://www.researchgate.net/publication/320103240_Arbeitsgestaltungskompetenzen_fur_flexible_und_selbstgestaltete_Arbeitsbedingungen

Gestaltungsziele verbinden Arbeitsschutzziele und betriebliche Ziele, um Einklang der Ziele bei der Arbeitssystemgestaltung zu erreichen. Gestaltungsziele werden aus Arbeitsschutzzielen und betrieblichen Zielen als Zielbündel abgeleitet.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015

Gesundheit beschreibt den Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens (Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist eine Person gesund, wenn ihre körperlichen, geistigen und seelischen Lebensvorgänge nicht beeinträchtigt werden. Das beschreibt ein Ziel und ist ein anderes Verständnis als die reine Abwesenheit von Krankheit. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das die Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit ebenso betont wie die körperlichen Tätigkeiten.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015