Capacity Building bezeichnet eine nachhaltige Struktur- und Kompetenzentwicklung zur effektiven Verbesserung der Gesundheit. Es umfasst Maßnahmen auf drei Ebenen: Wissen und Fähigkeiten bei gesundheitsfördernden Aktivitäten, Infrastrukturen zur Gesundheitsförderung in Organisationen und partnerschaftliche Kooperationen in Gemeinschaften. Neben der Kompetenzentwicklung ist damit auch die Strukturentwicklung ein wesentlicher Aspekt des Capacity Buildings. Der kombinierte Ansatz eignet sich deshalb auch als Evaluationsinstrument für langfristige Maßnahmen aus dem Settingansatz/Lebensweltansatz und kann – bei methodisch richtiger Anwendung – als Maß für den Erfolg komplexer Gesundheitsförderungsprogramme dienen.

Quelle: Leitbegriffe BZgA

Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/capacity-building-kapazitaetsentwicklung/

Die Komplexe stationäre Rehabilitation (KSR) ist eine Sonderform der stationären Behandlung in den BG-Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine KSR ist bei besonders schwerwiegenden Verletzungen mit sehr hohem Therapiebedarf, die insbesondere die Arbeitsfähigkeit bei der bisherigen beruflichen Tätigkeit einschränken, eine übliche Maßnahme bei der Rehabilitation der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Darunter fallen diagnostische, therapeutische und psychologische Elemente.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Komplexe-stationaere-Rehabilitation-KSR/

Ein Kooperationsplan wird von Personen, die Bürgergeld erhalten, gemeinsam mit der Ansprechperson bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter erstellt. In diesem wird gemeinsam ein Ziel festgelegt und der Weg zur dahin beschrieben. Der Kooperationsplan ist dabei auf das Wesentliche reduziert und verständlich formuliert. In dem Plan ist alles Notwendige kompakt zusammengefasst, so dass auf einen Blick ersichtlich ist, welche Schritte gemeinsam unternommen werden. Er ist rechtlich unverbindlich. Zweck des Kooperationsplans ist es, eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt zu stellen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Kooperationsplan/

Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Als krankheitsbedingte Kündigung bezeichnet man eine von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (die in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten grundsätzlich durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt sind), (dennoch) in rechtlich zulässiger Weise ordentlich gekündigt werden kann, wenn sie aufgrund einer Krankheit ihren Arbeitsvertrag dauerhaft nicht mehr erfüllen können.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Krankheitsbedingte-Kuendigung/