Betriebsärztin, Betriebsarzt

Eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt ist ein/e auf dem Fachgebiet in der Arbeitsmedizin ausgebildete/r Ärztin/Arzt, die/der ein Unternehmen im Arbeitsschutz unterstützt. Die Rolle und Aufgaben von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten regelt das Arbeitssicherheitsgesetz. Den Betreuungsumfang muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber gemäß DGUV Vorschrift 2 unter Mitbestimmung des Betriebs- bzw.. Personalrats in Abstimmung mit dem Betreuungsumfang der Fachkraft für Arbeitssicherheit vereinbaren.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015