Bürgergeld

Das Bürgergeld (auch: Grundsicherung für Arbeitsuchende) hat am 1.1.2023 das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch: Hartz IV) abgelöst. Das Bürgergeld wird aus Steuergeldern finanziert. Es soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, den Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen. Ziel ist neben der Sicherung des Existenzminimums die dauerhafte Teilhabe an Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung. Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. (Bürgergeld wird auch als aufstockende Leistung zum Einkommen gewährt).

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Buergergeld/