Eingliederungszuschuss
Eingliederungszuschüsse gehören zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach SGB III (Arbeitsförderung). Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit Eingliederungszuschüssen die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung in Beschäftigungsverhältnisse erschwert ist. Beispielsweise kann mit Eingliederungszuschüssen eine Einarbeitung unterstützt werden, die über den üblichen Rahmen hinausgeht.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Eingliederungszuschuss-EGZ/