Inklusionsamt
In den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Saarland führen die Integrationsämter inzwischen die Bezeichnung „Inklusionsamt. Der neue Name steht dafür, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und den Paradigmenwechsel von der Integration hin zur Inklusion auch in den Begrifflichkeiten zu verdeutlichen. Mit dem neuen Namen geht aber keine inhaltliche Änderung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter einher.
Quelle: REHADAT-Lexikon