Inklusionsvereinbarung

Die Inklusionsvereinbarung ersetzt seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) am 30.12.2016 den Begriff „Integrationsvereinbarung“. In Inklusionsvereinbarungen vereinbaren Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Beschäftigten. In einer Inklusionsvereinbarung wird beispielsweise festgelegt, wie bei der Personalplanung die Eingliederung schwerbehinderter Menschen – einschließlich eines angemessenen Anteils von Frauen mit Behinderungen – gefördert werden kann.
Wichtige Themen einer Inklusionsvereinbarung sind:
– Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung,
Arbeitsorganisation,
– Arbeitszeit und Teilzeitarbeit,
– anzustrebende Beschäftigungsquote,
– Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen,
Prävention (Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitsförderung).

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Inklusionsvereinbarung/