Integrationsamt
Das Integrationsamt (in Bayern, NRW und Saarland: Inklusionsamt) ist als Behörde zuständig für die Umsetzung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht bei der Eingliederung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen in das Arbeitsleben, die entsprechend deren Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden soll. Die Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter sind gleichermaßen für Menschen mit Behinderungen als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tätig.
Quelle: REHADAT-Lexikon