Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche sind verschiedene Hilfen für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise schwerbehinderte Menschen zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen oder von Mehraufwendungen, die sich nach der Art und Schwere der Behinderung richten (das heißt, Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB)). Nachteilsausgleiche sollen die gleichberechtigte, selbstbestimmte und eigenverantwortliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen und fördern.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Nachteilsausgleiche/