Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Ziel der Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten
Quelle: Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/BJNR276810008.html