Aktionsplan Gesunde Arbeit
Im Koalitionsvertrag 2021-2025 ist die Erstellung eines Aktionsplans „Gesunde Arbeit“ als Aufgabe an das BMAS festgeschrieben. Der Aktionsplan soll unter Beachtung und Stärkung des Grundsatzes „Prävention vor Reha vor Rente realisiert werden. Es geht hierbei um die Stärkung der Prävention und die Schaffung gesunder Arbeitsbedingungen, damit Unfälle und Erkrankungen erst gar nicht eintreten und „länger und gesünder arbeiten möglich wird.
Quelle: Koalitionsvertrag 2021-2025