Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist dafür zuständig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert sind. In Deutschland wird die Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte finanziert durch Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Beschäftigten und Auszubildenden, die mehr als geringfügig beschäftigt sind. Aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung werden das Arbeitslosengeld und die Arbeitsförderung bezahlt.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Arbeitslosenversicherung/