Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz ist der Bereich in einem Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, in dem Beschäftigte die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses geschuldeten Tätigkeiten erbringen (vgl. § 156 SGB IX). Als Arbeitsplatz wird landläufig der Ort bezeichnet, an dem ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in einer sozialversicherungspflichtigen (auch geringfügig beschäftigten) Tätigkeit beschäftigt ist. Die selbstständige Beschäftigung oder ein Praktikum hingegen werden im Allgemeinen nicht als Arbeitsplatz bezeichnet.
Quelle: REHADAT-Lexikon