Arbeitsunfähigkeit (AU)
Die Arbeitsunfähigkeit (kurz: AU) ist ein Begriff aus dem Arbeits- bzw. Sozialrecht und wird in den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien näher beschrieben. Demnach sind kranken- und unfallversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung ihre bis dato ausgeführte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung ihres Gesundheitszustandes ausführen können. Arbeitsunfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung sowie auf Krankengeld oder Verletztengeld.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Arbeitsunfaehigkeit/