berufliche Rehabilitation

Unter Beruflicher Rehabilitation versteht man Leistungen, die Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben (wieder) ermöglichen bzw. vereinfachen sollen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gemäß §§ 49 SGB IX i. V. m. den jeweiligen Leistungsgesetzen der Rehabitationsträger). Dazu gehören beispielsweise auch Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, eine berufliche Aus- oder Weiterbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme wie der Erwerb einer Grundausbildung. Neben Menschen mit Behinderungen können in Deutschland auch von Behinderung bedrohte Menschen Anspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation haben. Voraussetzung ist eine unfall- oder krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit, die besondere Hilfen zur dauerhaften Teilhabe an Arbeit und Beruf erfordert.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Berufliche-Rehabilitation/