Berufskrankheit, (Wie-Berufskrankheit) in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)

Ausschließlich arbeitsbedingte Erkrankung, die nach medizinwissenschaftlichen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht ist, denen bestimmte Personengruppen aufgrund ihrer Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Berufskrankheiten sind „Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden.“ (§ 9 Sozialgesetzbuch VII). Zu finden in der Liste der Berufskrankheiten (§ 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 BKV). Im Juni 2023 erkannte das Bundessozialgericht zum ersten mal eine psychische Erkrankung als „Wie-Berufskrankheit“ an. Ein Rettungssanitäter mit Posttraumatischen Störungen hatte geklagt. (Zukünftig ist aber stets im individuellen Fall einzeln zu prüfen)

Quelle: Sifa-Lehrgang und Psychische Erkrankung als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt, in: Gute Arbeit 35, 8 2023, S. 28-31.

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Psychische-Erkrankung-als-Berufskrankheit-anerkannt~.html