Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)

Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) definiert die anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland.
Sie enthält eine offizielle Liste (Anlage 1), in der alle anerkannten Berufskrankheiten mit einer Nummer und einer genauen Bezeichnung aufgeführt sind.
Sie legt fest, unter welchen Bedingungen eine Erkrankung als Berufskrankheit gilt – zum Beispiel, dass sie durch eine bestimmte berufliche Tätigkeit oder Einwirkung schädigender Stoffe oder Bedingungen verursacht wurde. Sie beschreibt, wer (z. B. Ärztinnen, Arbeitgeber, Krankenkassen) Verdachtsfälle melden muss und wie diese geprüft werden.
Die BKV ist die Rechtsgrundlage, auf deren Basis die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen (z. B. Heilbehandlung, Rente) bei anerkannter Berufskrankheit gewährt.

Quelle: BMAS

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bkv/index.html