Betriebliches Arbeitsschutzsystem
Arbeitgebende haben für ein betriebliches Arbeitsschutzsystem zu sorgen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten und zu verbessern. Dazu haben Arbeitgebende für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Zum betrieblichen Arbeitsschutzsystem gehören insbesondere die Bereiche Arbeitsschutzorganisation/Arbeitsschutzmanagement, Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) und sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
Quelle: Bezirksregierung Münster, Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW
Link: https://www.bezreg-muenster.de/de/arbeitsschutz/betriebliches_arbeitsschutzsystem/index.html