EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG
Die im Jahr 1989 verabschiedete europäische Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit stellt einen wichtigen Meilenstein zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit dar. Mit dieser Richtlinie wurden für ganz Europa geltende Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz geschaffen. Es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, strengere Bestimmungen zu erlassen oder diese beizubehalten.
Quelle: EU-OSHA