Gemeinsame Vorgaben / Reha-Vereinbarungen

Die Gemeinsamen Empfehlungen (auch Reha-Vereinbarungen) sind ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, mit dem zentrale Anliegen des Bundesteilhabegesetze (BTHG) verfolgt werden: Die Koordination der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Mit dem BTHG und seinen verbindlicheren Regelungen der Zusammenarbeit wurden diese beiden Ziele deutlich gestärkt. Leistungen sollen „wie aus einer Hand“ erscheinen, auch wenn sie von rechtlich selbstständigen Rehabilitationsträgern eigenverantwortlich erbracht werden.
Für die praktische Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger braucht es eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften durch untergesetzliche Regelungen in Form von Gemeinsamen Empfehlungen. Sie geben den beteiligten Trägern und der Sozialverwaltung die Möglichkeit, sich auf eine gemeinsame Ausgestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Aufträge zu verständigen.
Die Gemeinsamen Empfehlungen werden auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) mit allen Sozialleistungsträgern erarbeitet und treten nach einem gesetzlich vorgezeichneten Beteiligungs-/Benehmens- und Zustimmungsverfahren in Kraft. Kommt eine Gemeinsame Empfehlung nicht zustande, hat das zuständige Bundesministerium die Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Gemeinsame-Empfehlungen—Reha-Vereinbarungen/