Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts ist ein Artikelgesetz, dessen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Die Maßnahmen des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zielen laut Gesetzgeber darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Dies sei geboten, um im Sinne einer inklusiven Gesellschaft Menschen mit Behinderungen – auch vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs – darin zu unterstützen, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben zu können.

Quelle: REHADAT-Lexikon

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