Gesetzliche Unfallversicherung

Die Gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des staatlichen Sozialsystems, der die Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zur Hauptaufgabe hat. Tritt dennoch ein Unfall oder eine Berufskrankheit ein, leistet die gesetzliche Unfallversicherung medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Sie leistet außerdem finanzielle Entschädigung für die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten an Versicherte und Hinterbliebene.

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015