Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
Der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) gelten als Maß für die Beeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Funktionen mit Fokus auf deren Wechselwirkungen und Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
GdB und GdS werden durch ärztliche Gutachterinnen und Gutachter der zuständigen Versorgungsverwaltung bestimmt. Die Kriterien für die Festsetzung von GdB und GdS finden sich in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG). GdB und GdS werden nach gleichen Grundsätzen bemessen.
Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass sich der GdS nur auf die Schädigungsfolgen bezieht, während sich der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache bezieht.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Feststellung-der-Behinderung/