Grundsicherung
Grundsicherung ist eine Sozialleistung in zwei unterschiedlichen Fällen:
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das Bürgergeld.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung in Deutschland für über 65-Jährige und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII), wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind. Ab dem 1.1.2020 haben auch Personen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen. Der Anspruch wird zudem für Personen eingeführt, die das Budget für Ausbildung erhalten (§ 41 Absatz 1 und Absatz 3a SGB XII-neu).“
Quelle: REHADAT-Lexikon
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)