Instrumente zur Beurteilung psychischer Belastung
Die Beurteilung psychischer Belastung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes ist ein wichtiger Bestandteil der Beurteilung und Gestaltung der Arbeit. Sie dient der frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ziel ist die Förderung und Gestaltung einer menschengerechten Arbeit. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen Psyche orientiert sich an den Kriterien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), es sind jedoch keine Instrumente festgelegt, da unterschiedliche Vorgehensweisen möglich sind.
Beispiele für Instrumententypen sind:
– Dialog- oder Gruppendiskussionsverfahren
– Expert*innenverfahren der Verhältnis-/Verhaltensprävention
– Screeningverfahren der Verhältnisprävention
– u.a.
Quelle: Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)