Integrierte Versorgung

Die Integrierte Versorgung ist ein spezifisches, von den Krankenkassen finanziertes Versorgungsmodell nach § 140a-d SGB V, mithilfe dessen Arbeitnehmende den Zugang zu einem schnellen, niederschwelligen psychotherapeutischen Behandlungsangebot bekommen sollen. Nach Indikation verweisen Arbeitsmediziner*innen oder Betriebsärzt*innen an die Integrierte Versorgung oder Beschäftigte wenden sich direkt an Fallmanager*innen des BKK. Mithilfe der Integrierten Versorgung ist es den Krankekassen möglich einzelne Verträge mit Psychotherapeut*innen im Rahmen einer schnellen und frühen Hilfe zu schließen. Nach Vertragsschluss folgt eine erste diagnostische Beratung und nach einer Diagnose die zeitnahe Überstellung (i.d.R. innerh. von 15 Tagen) in Psychotherapie-Ambulanzen (ohne vorgeschaltetes Gutachterverfahren wie sonst in der Regelversorgung üblich).

Quelle: Angerer, Peter; Gündel, Harald; Kröger, Christoph; Rothermund, Eva: Rationale, Modelle und Wirkung arbeitsplatznaher psychotherapeutischer Angebote, in: Bundesgesundheitsblatt 2024, S.1-8.

Link: https://www.researchgate.net/publication/378659819_Rationale_Modelle_und_Wirkung_arbeitsplatznaher_psychotherapeutischer_Angebote