Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR)
Die Komplexe stationäre Rehabilitation (KSR) ist eine Sonderform der stationären Behandlung in den BG-Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine KSR ist bei besonders schwerwiegenden Verletzungen mit sehr hohem Therapiebedarf, die insbesondere die Arbeitsfähigkeit bei der bisherigen beruflichen Tätigkeit einschränken, eine übliche Maßnahme bei der Rehabilitation der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Darunter fallen diagnostische, therapeutische und psychologische Elemente.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Komplexe-stationaere-Rehabilitation-KSR/