Kooperationsplan

Ein Kooperationsplan wird von Personen, die Bürgergeld erhalten, gemeinsam mit der Ansprechperson bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter erstellt. In diesem wird gemeinsam ein Ziel festgelegt und der Weg zur dahin beschrieben. Der Kooperationsplan ist dabei auf das Wesentliche reduziert und verständlich formuliert. In dem Plan ist alles Notwendige kompakt zusammengefasst, so dass auf einen Blick ersichtlich ist, welche Schritte gemeinsam unternommen werden. Er ist rechtlich unverbindlich. Zweck des Kooperationsplans ist es, eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt zu stellen.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Kooperationsplan/