Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingleiderung bei einem Arbeitgeber (MAG)
Während einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) (genauer: Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber; früher auch: Trainingsmaßnahme; umgangssprachlich auch: Betriebspraktikum, Arbeitserprobung oder Probearbeit) wird die Eignung eines Arbeitsuchenden für einen bestimmten Arbeitsplatz überprüft. Der Betrieb hat die Möglichkeit, eine schwerbehinderte Bewerberin oder einen schwerbehinderten Bewerber unverbindlich kennen zu lernen.
Die oder der Arbeitsuchende stellt vor der Maßnahme einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter. Der Betrieb entlohnt die Teilnehmerin oder den Teilnehmer nicht, sie oder er erhält weiterhin Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Die betriebliche Maßnahme kann bis zu sechs Wochen dauern.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Massnahme-bei-einem-Arbeitgeber-MAG/