Menschengerechte Arbeitsgestaltung

Ob die Arbeit menschengerecht ist, kann anhand des fünfstufigen Treppenmodells für menschengerechte Arbeitsgestaltung festgestellt werden. Es müssen die Kriterien der jeweils unteren Stufe erfüllt sein, damit diejenigen der nächsthöheren Stufe greifen können. Die Kriterien sind für das gesamte zu gestaltende Arbeitssystem zu beachten, also für alle gesundheitsschädigenden Einwirkungen, Belastungen und Ressourcen sowie deren Wechselwirkungen. Sie beziehen sich auf das ganzheitlich zu gestaltende Arbeitssystem mit seinen Elementen und seiner Umgebung.
Die fünf Stufen lauten:
Stufe 1 schädigungslos
Stufe 2 ausführbar
Stufe 3 zumutbar
Stufe 4 persönlichkeitsförderlich
Stufe 5 sozialverträglich

Quelle: Sifa-Lehrgang

Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015