Das betriebliche Inklusionsteam (früher auch: Integrationsteam oder betriebliche Helfergruppe) unterstützt die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Teilhabe am Arbeitsleben.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Das betriebliche Inklusionsteam (früher auch: Integrationsteam oder betriebliche Helfergruppe) unterstützt die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Teilhabe am Arbeitsleben.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Die Inklusionsvereinbarung ersetzt seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) am 30.12.2016 den Begriff „Integrationsvereinbarung. In Inklusionsvereinbarungen vereinbaren Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Beschäftigten. In einer Inklusionsvereinbarung wird beispielsweise festgelegt, wie bei der Personalplanung die Eingliederung schwerbehinderter Menschen einschließlich eines angemessenen Anteils von Frauen mit Behinderungen gefördert werden kann.
Wichtige Themen einer Inklusionsvereinbarung sind:
– Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung,
– Arbeitsorganisation,
– Arbeitszeit und Teilzeitarbeit,
– anzustrebende Beschäftigungsquote,
– Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen,
– Prävention (Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitsförderung).
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Inklusionsvereinbarung/
Die Beurteilung psychischer Belastung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes ist ein wichtiger Bestandteil der Beurteilung und Gestaltung der Arbeit. Sie dient der frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ziel ist die Förderung und Gestaltung einer menschengerechten Arbeit. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen Psyche orientiert sich an den Kriterien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), es sind jedoch keine Instrumente festgelegt, da unterschiedliche Vorgehensweisen möglich sind.
Beispiele für Instrumententypen sind:
– Dialog- oder Gruppendiskussionsverfahren
– Expert*innenverfahren der Verhältnis-/Verhaltensprävention
– Screeningverfahren der Verhältnisprävention
– u.a.
Quelle: Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Das Integrationsamt (in Bayern, NRW und Saarland: Inklusionsamt) ist als Behörde zuständig für die Umsetzung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht bei der Eingliederung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen in das Arbeitsleben, die entsprechend deren Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden soll. Die Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter sind gleichermaßen für Menschen mit Behinderungen als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tätig.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Die Integrierte Versorgung ist ein spezifisches, von den Krankenkassen finanziertes Versorgungsmodell nach § 140a-d SGB V, mithilfe dessen Arbeitnehmende den Zugang zu einem schnellen, niederschwelligen psychotherapeutischen Behandlungsangebot bekommen sollen. Nach Indikation verweisen Arbeitsmediziner*innen oder Betriebsärzt*innen an die Integrierte Versorgung oder Beschäftigte wenden sich direkt an Fallmanager*innen des BKK. Mithilfe der Integrierten Versorgung ist es den Krankekassen möglich einzelne Verträge mit Psychotherapeut*innen im Rahmen einer schnellen und frühen Hilfe zu schließen. Nach Vertragsschluss folgt eine erste diagnostische Beratung und nach einer Diagnose die zeitnahe Überstellung (i.d.R. innerh. von 15 Tagen) in Psychotherapie-Ambulanzen (ohne vorgeschaltetes Gutachterverfahren wie sonst in der Regelversorgung üblich).
Quelle: Angerer, Peter; Gündel, Harald; Kröger, Christoph; Rothermund, Eva: Rationale, Modelle und Wirkung arbeitsplatznaher psychotherapeutischer Angebote, in: Bundesgesundheitsblatt 2024, S.1-8.
Interne Ressourcen sind in den individuellen Leistungsvoraussetzungen einer Person verortet. Es sind die Handlungsmittel, die der Person zur Verfügung stehen. Zu den internen Ressourcen gehören einerseits
bestimmte Aspekte der Persönlichkeit und psychische Eigenschaften. Dazu zählen alle Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Person, zum Beispiel ihre Kompetenz, etwas für ihre Gesundheit zu tun, sowie ihre Selbstwirksamkeitsüberzeugungen also ihre Erwartung, dass sie aufgrund der eigenen Kompetenzen gewünschte Handlungen erfolgreich ausführen kann. Auch ein persönlicher „Schutzschild gegen zu hohe
Anforderungen ist eine interne Ressource. Andererseits sind auch physische Leistungsmerkmale interne Ressourcen. Dazu zählt beispielsweise die körperliche Fitness einer Person.
Quelle: Sifa-Lehrgang
Link: https://sifa-lernwelt.dguv.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=81015