Präventionsgesetz
Das Präventionsgesetz von 2015 verfolgt das Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Hauptadressat dieser Reform sind die Krankenkassen. Das Präventionsgesetz umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen zwei Aspekte: Erstens schafft es neue Institutionen und Strukturen (Bundes- und Landesrahmenvereinbarungen, Nationale Präventionskonferenz, Nationales Präventionsforum), welche die Kooperation zwischen Sozialversicherungsträgern, Gebietskörperschaften und anderen Akteurinnen und Akteuren in der Gesundheitsförderungs- und Präventionspolitik verbessern sollen. Zweitens sieht es einen deutlichen Anstieg der von den Krankenkassen für dieses Handlungsfeld aufzuwendenden Mittel vor.
Quelle: Leitbegriffe BZgA
Link: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/praeventionsgesetz/