Präventionsleistungen der UVT
Die übergreifende strategische Zielsetzung der Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger (UVT) ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten (BK) und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Dieser gesetzliche Auftrag basiert auf den §§ 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 S. 1 SGB VII.
Der Präventionsauftrag „mit allen geeigneten Mitteln“ Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern, ermöglicht der gesetzlichen Unfallversicherung ein sehr breites Spektrum an Präventionsmaßnahmen. Ausdruck dieser umfassenden Möglichkeiten ist der etliche Themen umfassende (gleichwohl nicht abschließende) Katalog der von den Unfallversicherungsträgern derzeit angebotenen Präventionsleistungen in alphabetischer Reihenfolge:
– Anreizsysteme
– Beratung (auf Anforderung)
– Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
– Ermittlung
– Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
– Information, Kommunikation und Präventionskampagnen
– Prüfung und Zertifizierung
– Qualifizierung
– Überwachung einschließlich anlassbezogene Beratung
– Vorschriften- und Regelwerk
Quelle: DGUV