Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) regelt seit dem 1. Juli 2001 die Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit dem SGB IX wurden das Rehabilitationsrecht und das bis dahin gültige Schwerbehindertengesetz (SchwbG) in das Sozialgesetzbuch eingeordnet. Grundsätzliches Ziel des SGB IX ist, dass Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe erhalten, um behinderungsbedingte Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (vergleiche § 1 SGB IX).

Quelle: REHADAT-Lexikon

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