Teilhabestärkungsgesetz (TeilhStG)

Der volle Name des Teilhabestärkungsgesetzes lautet: Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz – TeilhStG).
Das Teilhabestärkungsgesetz ist kein eigenständiges Gesetz, sondern ein sogenanntes Artikelgesetz zur Änderung von Regelungen in verschiedenen bestehenden Gesetzen. Es wurde am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend zum 01.01.2022 in Kraft getreten. Laut Gesetzgeber sollen mit dem Teilhabestärkungsgesetz weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden.

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Teilhabestaerkungsgesetz-TeilhStG/