Umschulung
Eine Umschulung ist eine berufsbildende Maßnahme für Erwachsene im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Eine Umschulung soll eine Person befähigen, eine andere als die ursprünglich erlernte berufliche Tätigkeit auszuführen (vgl. § 1 Absatz 5 BBiG). Anders als bei einer beruflichen Anpassungsmaßnahme werden den Umschülerinnen und Umschülern dabei nicht vorrangig weiterqualifizierende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, sondern eine neue berufliche Qualifikation in einem der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe.
Quelle: REHADAT-Lexikon