Zweiter Arbeitsmarkt

Als Zweiter Arbeitsmarkt wird der Arbeitsmarkt bezeichnet, in dem Arbeitsplätze oder Beschäftigungsverhältnisse nur mithilfe von öffentlichen Fördermitteln erhalten oder geschaffen werden können. Mit dem zweiten Arbeitsmarkt wird das Ziel verfolgt, Arbeitslosigkeit zu verringern und den von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen den späteren Übergang in den normalen ersten oder allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ein Beispiel für die Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt ist die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Zweiter-Arbeitsmarkt/