Rehabilitationseinrichtung
Rehabilitationseinrichtungen und Rehabilitationsdienste führen Leistungen zur Teilhabe aus. Es kann sich um eigene Einrichtungen und Dienste der Rehabilitationsträger oder um sogenannte Vertragseinrichtungen handeln. Einrichtungen und Dienste können stationär, ambulant oder mobil sein mit Angeboten im medizinischen, schulischen, beruflichen oder sozialen Bereich.
Zu den Rehabilitationseinrichtungen gehören insbesondere Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation (beispielsweise Reha-Kliniken) und Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation (beispielsweise Berufsförderungswerke (BFW), Berufsbildungswerke (BBW), Berufliche Trainingszentren (BTZ), Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie Einrichtungen zur Ausführung von Leistungen zur Sozialen Teilhabe (beispielsweise heilpädagogische Einrichtungen).In Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation, wie den BBW und BFW, erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) wie beispielsweise Umschulungen, Berufsvorbereitungslehrgänge, außerbetriebliche Ausbildungen, berufliche Anpassungen oder Weiterbildungen.
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Rehabilitationseinrichtung/