Leistungen zur Teilhabe

Mit Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen) werden gemäß SGB IX die verschiedenen Sozialleistungen der Rehabilitationsträger bezeichnet, die Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Die Bestimmungen des SGB IX sind darauf ausgerichtet, dieses Ziel mit medizinischen, schulischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer zu erreichen.

Dementsprechend werden die Leistungen zur Teilhabe in fünf Leistungsgruppen unterteilt:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
– Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Quelle: REHADAT-Lexikon

Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Leistungen-zur-Teilhabe/