Leistungen zur Teilhabe
Mit Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen) werden gemäß SGB IX die verschiedenen Sozialleistungen der Rehabilitationsträger bezeichnet, die Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Die Bestimmungen des SGB IX sind darauf ausgerichtet, dieses Ziel mit medizinischen, schulischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer zu erreichen.
Dementsprechend werden die Leistungen zur Teilhabe in fünf Leistungsgruppen unterteilt:
– Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
– Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
– Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
– Leistungen zur Teilhabe an Bildung
– Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Quelle: REHADAT-Lexikon
Link: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Leistungen-zur-Teilhabe/